Wir sind freitags und samstags für Sie da.
Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August und Weihnachten) bleibt das Kleine Universum geschlossen. An den Vortagen von Karfreitag, Auffahrt und Weihnachten arbeiten wir bis 16:00 Uhr.
Im Sommer bleibt das Kleine Universum während der ersten Augustwoche geschlossen. Über Weihnachten und Neujahr bleibt das Kleine Universum vom 24. Dezember bis 2. Januar geschlossen.
Individueller Tagesablauf
Wir gestalten unseren Alltag mit geplanten Aktivitäten. Die Betreuerinnen begleiten und unterstützen die Kinder dabei. Gemeinsame Essensrituale schaffen eine angenehme Atmosphäre. Der Vormittag wird mit Freispiel, geführten Aktivitäten, verschiedenen Sequenzen oder einem Spaziergang im Freien gestaltet. Wir essen gemeinsam zu Mittag. Anschliessend putzen alle Kinder gemeinsam die Zähne und bereiten sich auf die Mittagsruhe vor. Die Kinder schlafen in einer ruhigen Atmosphäre und bei leiser Musik. Grössere Kinder können sich in der Bücherecke ausruhen oder ein ruhiges Spiel spielen. Danach sind alle wieder voller Energie und können in den Nachmittag starten. Kinder, die nur am Vormittag betreut werden, werden abgeholt. Kinder, die nur am Nachmittag betreut werden, kommen ins Kleine Universum.
Wir gehen täglich an die frische Luft. Alle betreuten Kinder verbringen mindestens einmal am Tag Zeit im Freien.
07:00 Uhr: Der Tag beginnt.
17:00 Uhr: Die Kinder können abgeholt werden.
18:30 Uhr: Der Betreuungstag endet und das Kleine Universum schliesst.
Morgens – Bringzeit: 07:00 bis 08:30 Uhr
Mittags – Bring- und Abholzeit: 12:00 Uhr
Nachmittags – Bring- und Abholzeit: 13:00 Uhr
Abends – Abholzeit: 17:00 bis 18:30 Uhr
Damit die Kinder an den Tagesaktivitäten teilnehmen können, ist es wichtig, dass sie bis spätestens 08:45 Uhr bei uns sind. Bei einer Ausnahme muss die Gruppenleiterin rechtzeitig über die Änderung informiert werden. Damit genügend Zeit bleibt, die Kinder in Ruhe aus dem Alltag zu verabschieden und sich bei Bedarf mit dem Betreuungspersonal über den Tag oder andere Anliegen auszutauschen, bitten wir die Erziehungsberechtigten, einige Minuten vor der Abholzeit zu erscheinen. Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Erziehungsberechtigten abgeholt, muss die Gruppenleitung oder Betreuerin am Morgen darüber informiert werden. Die Drittperson muss sich beim Abholen des Kindes ausweisen. Darf ein Kind von einer bestimmten Person nicht abgeholt werden, muss die Gruppenleitung darüber informiert werden.
12:00 bis 13:30 Uhr
Die Kinder werden abgeholt oder gehen selbstständig nach Hause.
Die Mahlzeiten wurden mit CHF 10.00.- Kalkuliert
Mahlzeiten
Wir legen grossen Wert auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung.
Im Kleinen Universum gelten folgende Essenszeiten:
Frühstück / Z'Nüni: 09:00 Uhr
Mittagessen: 11:45 Uhr
Zvieri: 15:30 Uhr
Säuglingsnahrung wird von den Eltern mitgebracht.
Hat ein Kind Allergien oder besondere Anforderungen an die Ernährung, müssen die Eltern dies der Leitung mitteilen. Die Kinder sollten keine Süssigkeiten mitbringen.
Zum Wohl der Kinder ist eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Betreuerinnen wichtig. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Gruppenleitung über wichtige Veränderungen in der Familie informiert wird. Dadurch können mögliche Zusammenhänge mit dem Verhalten des Kindes erkannt und entsprechende Massnahmen getroffen werden.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten oder der Gruppenleitung finden regelmässig Gespräche über den Entwicklungsstand und das Befinden des Kindes in der Institution statt. Falls möglich, übernimmt die Krippenleitung eine beratende Funktion. Bei weitergehenden Anliegen unterstützt sie die Erziehungsberechtigten bei der Suche nach geeigneten Fachstellen und begleitet sie bei Bedarf bei der Zusammenarbeit mit diesen.
Regelmässige Informationen und Austausch über die Entwicklung und das Befinden des Kindes
Akzeptanz kultureller und sozialer Unterschiede sowie gegenseitige Rücksichtnahme
Wahrung der Persönlichkeit des Kindes
Verschwiegenheit des Personals bezüglich Informationen über die Kinder, ihre Familien und Vorkommnisse in der Institution
Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Personal im Interesse des Kindes
Die Aufnahme des Kindes wird definitiv, sobald der Betreuungsvertrag unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den in diesem Reglement festgelegten Regeln einverstanden.
Bei Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen abzugeben:
Kopien der Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherung
Informationsblatt über den Gesundheitszustand des Kindes
Der Betreuungsplatz kann von beiden Parteien per Monatsende mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Wird ein Betreuungsplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, wird der Tarif für die folgenden zwei Monate bzw. für die verbleibende Kündigungsfrist trotzdem in Rechnung gestellt.
Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich und mit der Entrichtung der Aufnahmegebühr.
Die Aufnahmegebühr beträgt:
1. Kind: CHF 100.–
Geschwister: CHF 50.–
Der erste Tag der Eingewöhnung gilt gleichzeitig als Vertragsbeginn. Ab diesem Tag wird der Betreuungsplatz für das Kind zur Verfügung gestellt.
Der Betreuungsbeitrag ist spätestens am 28. des Vormonats zu überweisen. Zusatztage werden separat in Rechnung gestellt.
Eingewöhnung
Bei der Eingewöhnung wird auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes und der Erziehungsberechtigten Rücksicht genommen. Die Eingewöhnungszeit wird gemeinsam und Schritt für Schritt geplant und dauert ungefähr zwei Wochen.
Trägerschaft
Wir sind eine private Organisation.
Betreuungsmöglichkeiten und Tagesansätze
Siehe unser aktuelles Angebot und die entsprechenden Tagesansätze.
Im Kleinen Universum werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt in altersgerechten Gruppen betreut. Die Babygruppe umfasst 5 Vollzeitplätze pro Tag. Kinder unter 18 Monaten beanspruchen dabei 1,5 Betreuungsplätze.
Die Gruppe der Vorkindergartenstufe umfasst 5 Vollzeitplätze pro Tag. Nach Absprache mit der Leitung und bei vorhandener Kapazität können zusätzliche Betreuungstage vereinbart werden.
Jeder Zusatztag wird separat berechnet und mit der Monatsrechnung in Rechnung gestellt. Die wöchentlich vereinbarte Betreuungszeit wird mit dem Faktor 4,3 auf eine Monatspauschale hochgerechnet.
Für Kinder bis zum Alter von 18 Monaten wird auf den Tarifen ein Zuschlag von 10 % erhoben. Die Eltern klären selbstständig ab, ob die Wohnsitzgemeinde oder der Arbeitgeber einen Teil der Betreuungskosten übernimmt.
Ferien müssen vier Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.
Kurzfristige Abwesenheiten (z. B. Krankheit oder andere Abwesenheiten) sind der Leitung bis spätestens 08:00 Uhr des betreffenden Tages mitzuteilen.
Abwesenheiten werden nicht rückvergütet.
Preisänderungen können von uns vorgenommen werden. Diese werden den Eltern mindestens drei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Sofern der Betrieb des Kleinen Universums durch das Verhalten eines Kindes erheblich gestört wird, nehmen wir Kontakt mit den Eltern auf. Gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht, damit das Verhalten des Kindes einen geregelten Betrieb weiterhin ermöglicht. Falls gemeinsam mit den Eltern keine Lösung gefunden werden kann, kann ein Ausschluss beschlossen werden. Der Entscheid wird den Eltern schriftlich begründet und mitgeteilt.
Bei ansteckenden Krankheiten und/oder Fieber über 38 °C dürfen Kinder nicht in die Betreuung gebracht werden. Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und das Kind muss abgeholt werden. Muss ein Kind Medikamente einnehmen, werden diese von zu Hause mitgebracht. Medikamente werden nur nach Rücksprache mit der Leitung verabreicht. Bei einem Unfall ist die Gruppenleitung berechtigt, einen Arzt oder ein Spital aufzusuchen. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert. Anfallende Kosten gehen zulasten der Eltern.
Bei der Gestaltung und Einrichtung des Kleinen Universums wurde der Sicherheit der Kinder besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Säuglingsnahrung und Windeln sind im Preis nicht inbegriffen und werden von den Eltern von zu Hause mitgebracht. Bei Krankheit, Ferienabwesenheit, Betriebsferien und sonstigem Fernbleiben erfolgt keine Rückvergütung. Der vereinbarte Tagessatz ist vollumfänglich zu entrichten.
Die Kinder müssen gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Die entsprechenden Versicherungsnachweise sind bei Vertragsunterzeichnung abzugeben. Verursacht ein Kind einen Schaden, haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren Haftpflichtversicherung. Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt das Kleine Universum keine Haftung. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine betriebliche Sachversicherung.
Folgendes benötigt Ihr Kind für den Alltag:
Finken
Je nach Wetter: Regenkleidung und Sonnenhut
Badebekleidung
Windeln
Nuggi
Nuscheli und/oder ein Tröschterli
Schoppen- und/oder Breipulver
Zahnbürste
Trinkflasche
Bei Allergien oder wenn ein Kind spezielle Pflegeprodukte benötigt, müssen diese von zu Hause mitgebracht werden. Die benötigten Produkte können nach Absprache auch bei uns deponiert werden.