Betriebsreglement

Öffnungszeiten / Betriebsferien

Wir sind Mittwoch und Freitag für Sie da.

Zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, 1. August, Auffahrt, Weihnachten) bleiben wir geschlossen. An den Vortagen vor Karfreitag, Auffahrt und Weihnachten Arbeiten wir bis um 16.00 Uhr.

Ferien: Im Sommer bleiben wir während der 1. Augustwoche geschlossen. Weihnachten und Neujahr von 24. Dezember bis 02. Januar 2024 geschlossen.


Individuell Tagesablauf 

Wir gestalten unseren Alltag mit den geplanten Aktivitäten. Die Betreuerinnen unterstützen bei den Aktivitäten. Gemeinsame Essensrituale schaffen eine angenehme Atmosphäre. Sie gestalten ihren Vormittag mit Freispiel, geführten Aktivitäten und Sequenzen oder einem Spaziergang draussen. Wir essen gemeinsam unser Mittagessen. Alle Kinder putzen gemeinsam die Zähne und machen sich für die Mittagszeit bereit. Die Kinder gehen gemeinsam in ruhiger Atmosphäre und mit Musik schlafen. Grössere Kinder ruhen sich in der Bücherecke aus oder spielen ein ruhiges Spiel. Danach sind alle wieder voller Energie und können in den Nachmittag starten.  

Die nur am Morgen betreuten Kinder werden abgeholt und die nur am Nachtmittag betreuten Kinder kommen ins Kleines Universum.

Wir gehen an die frische Luft. Alle Betreuten gehen einmal am Tag nach draussen.

Bei Ganztagsbetreuung

07:00 Uhr Tag beginnt

17:00 Uhr       Kinder können jetzt abgeholt werden.

18:30 Uhr       Der Tag ist zu Ende. Kleines Universum schliesst die Türen.

Bringen und Abholen

Am Morgen Bringzeit:                                         07:00 bis 08:30 Uhr

Am Mittag Bringzeit und Abholzeit:                  11:30 Uhr

Am Nachmittag Bringzeit und Abholzeit:         13:00 Uhr

Am Abend Abholzeit:                                          17:00 bis 18:30  Uhr

Um die Tagesaktivitäten aufnehmen zu können, ist es wichtig, dass alle Kinder bis spätestens 08:45 Uhr bei uns sein sollten. Im Falle einer Ausnahme, muss die Gruppenleiterin rechtzeitig über die Änderung informiert werden.

Damit genügend Zeit vorhanden ist, die Kinder vom Alltag loszulösen und allenfalls mit dem Betreuungspersonal den Tag oder Sonstiges zu besprechen, sollten die Erziehungsberechtigten einige Minuten vor Abholzeit bei uns sein.

Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Erziehungsberechtigten abgeholt, so ist die Gruppenleitung oder Betreuerin am Morgen zu informieren. Die Drittperson hat sich beim Abholen des Kindes auszuweisen! Darf ein Kind von einer bestimmten Person nicht abgeholt werden, muss die Gruppenleitung informiert werden.

Mittagstisch ab Kindergarten

12:00 Uhr bis 13:30 Uhr /Die Kinder werden abgeholt oder laufen nach Hause. 

Mahlzeiten

Auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung wird geachtet. 

Im Kleines Universum gelten folgende Essenszeiten:

Frühstück / Z’nüni:      09:00 Uhr

Mittagessen:                11:45 Uhr

Zvieri:                           15:30 Uhr

Säuglingsnahrung wird von den Eltern mitgebracht. Hat ein Kind Allergien oder spezielle Anforderungen an die Ernährung, so müssen die Eltern dies der Leiterin mitteilen. Die Kinder sollten keine Süssigkeiten mitbringen.

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Zum Wohle der Kinder ist es wichtig, dass eine offene und intensive Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Betreuerinnen besteht. Um eine optimale Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Gruppenleitung über Veränderungen in der Familie informiert wird. So können Rückschlüsse auf Verhaltensweisen der Kinder gezogen und entsprechende Massnahmen ergriffen werden. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten oder der Gruppenleitung finden periodisch Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes und dessen Befinden in der Institution statt. Falls möglich, übernimmt die Krippenleitung eine beratende Funktion.

Für weitergehende Anliegen der Erziehungsberechtigten vermittelt sie Hilfestellung bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit Fachstellen.

Rechte der Erziehungsberechtigten

Verpflichtung der Erziehungsberechtigten gegenüber Kleines Universum

Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme des Kindes wird definitiv, sobald ein Vertrag unterzeichnet ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Erziehungsberechtigten mit den im vorliegenden Reglement erläuterten Regeln einverstanden.

Bei Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen abzugeben:

Kündigung

Die Betreuungsplatz kann von beide Parteien per Monatsende mir einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Wird ein Betreuungsplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beanspruch, wird der Tarif trotzdem für die nachfolgenden zwei Monaten oder die verbleibende Zeit in Rechnung gestellt. 

Anmeldung und Aufnahmegebühr

Die Anmeldung des Kindes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anmeldung und der Entrichtung der Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr beträgt für das 1. Kind CHF 100, für Geschwister CHF 50. Der erste Tag der Eingewöhnung ist gleichzeitig auch Vertragsbeginn. Ab diesem Tag wird der Betreuungsplatz für das Kind zur Verfügung gestellt.

Zahlungen

Der Beitrag ist bis spätestens am 28. des Vormonats zu überweisen. Zusatztage werden separat in Rechnung gestellt.  

Eingewöhnung

Bei der Eingewöhnungszeit wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und der Erziehungsberechtigten Rücksicht genommen. Die Eingewöhnungszeit wird gemeinsam, Schritt für Schritt, geplant und dauert ca. 2 Wochen.

Trägerschaft

Wir sind eine private Organisation.

Betreuungsmöglichkeiten und Tagesansätze

Siehe unser Angebot / Tagesansätze

Betreuungsangebot

In Kleines Universum werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt in altershomogenen Gruppen betreut. Die Babygruppe umfasst 5 ungewichtete Vollzeitplätze, wobei Kinder unter 18 Monaten (Baby) 1.5 Betreuungsplätze beanspruchen. Die Gruppe der Vorkindergartenstufe umfasst 5 Vollzeitplätze pro Tag. 

Nach Absprache mit der Leitung und bei vorhandener Kapazität ist es möglich, Kinder für zusätzliche Betreuungstage anzumelden. Jeder Zusatztag wird separat abgerechnet und mit der Monatsrechnung in Rechnung gestellt.

Die wöchentlich vereinbarte Betreuungszeit wird mit dem Faktor 4.2 auf eine Monatspauschale hochgerechnet.

Für Kinder bis zum Alter von 18 Monaten wird auf den Tarifen ein Zuschlag von 10% erhoben. Eltern klären selbständig ab, ob die Wohnsitzgemeinde oder der Arbeitgeber einen Teil der Betreuungskosten übernimmt.

An- und Abwesenheiten

Ferien müssen vier Woche im Voraus bekannt gegeben werden. Kurzfristige Absenzen (Krankheiten, sonstige Abwesenheiten) sind bis spätestens 8:00 Uhr des betreffenden Tages der Leitung bekannt zu geben. Abwesenheiten werden nicht rückvergütet. 

Preisänderungen können vom uns vorgenommen werden und werden den Eltern mindestens drei Monate vor deren Inkrafttreten mitgeteilt.

Ausschluss

Sofern das Kleines Universum durch untragbares Verhalten eines Kindes erheblich gestört wird, nehmen wir Kontakt mit den Eltern auf. Gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht, damit das Verhalten des Kindes einen ordentlichen Betrieb ermöglicht. Falls mit den Eltern, keine Lösung gefunden werden kann, können wir einen Ausschluss beschliessen. Der Entscheid ist den Eltern schriftlich zu begründen und mitzuteilen.

Krankheit und Unfall

Bei ansteckender Krankheit und/oder Fieber über 38° C dürfen die Kinder nicht in die Krippe gebracht werden. Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und das Kind muss abgeholt werden.

Muss ein Kind Medikamente einnehmen, werden diese von zu Hause mitgebracht. Diese Medikamente werden nur in Rücksprache mit der Leitung gegeben. Sollte ein Kind verunfallen, ist die Gruppenleitung berechtigt den Krippenarzt oder ein Spital aufzusuchen. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend benachrichtigt. Anfallende Kosten gehen zu Lasten der Eltern.

Sicherheit

Der Sicherheit ist bei der Konzipierung der Institution ein besonderes Augenmerk gewidmet worden.

Verschiedenes

Im Preis sind inbegriffen nicht Säuglingsnahrung und Windeln. Diese Artikel bringen die Eltern von zu Hause mit. Bei Krankheit, Ferienabwesenheit, Betriebsferien und sonstigem Fernbleiben erfolgt keine Rückvergütung – der zu bezahlende Tagessatz ist vollumfänglich zu entrichten.   

Versicherung und Haftung

Die Kinder müssen gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Die entsprechenden Kopien sind mit der Vertragsunterzeichnung abzugeben. Verursacht ein Kind einen Schaden, haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren Haftpflichtversicherung. Für verloren gegangene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt Kleines Universum keine Haftung. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine betriebliche Sachversicherung.

Mitbringliste

Folgendes benötigt ihr Kind für den Alltag:

Bei Allergien oder wenn ein Kind ein spezielle Pflegemittel benötigt, müssen diese Sachen jedes Mal von zu Hause mitgebracht oder dürfen bei uns deponiert werden.